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Aktuelles
Räumung einer Mietwohnung nach Kündigung
Informationen zum richtigen Vorgehen und zu den Kosten
Uhr | 0 Kommentare
Eine Räumungsklage wird zumeist notwendig, wenn der Mieter trotz Aufforderung und wirksamer Kündigung nach Fristablauf nicht freiwillig aus der Mietwohnung auszieht. Wir geben Ihnen Informationen über das richtige Vorgehen und die damit verbundenen Kosten.
1. Anspruch auf Räumung durch Beendigung des Mietverhältnisses
Ein Recht zur Räumung der Wohnung besteht nur, wenn das Mietverhältnis beendet wurde. Eine Beendigung tritt ein, wenn der Mietvertrag durch Zeitablauf endet oder wirksam gekündigt wurde. Eine ordentliche Kündigung ist dabei an Fristen gebunden. Die Kündigungsfristen von Wohnraummietverhältnissen richten sich nach dem Gesetz. Gemäß § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich mindestens 3 Monate, nämlich spätestens zum dritten Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats. Nach 5 und 8 Jahren Mietzeit verlängert sich die Frist für den Vermieter um jeweils 3 Monate. Eine von dieser Vorschrift, z.B. in einem Mietvertrag, abweichende Vereinbarung der Kündigungsfrist ist gemäß § 573c Abs. 4 BGB unwirksam.
Bei außerordentlichen und ordentlichen Kündigungen sind die Gründe im Kündigungsschreiben zu benennen. Die Kündigung muss zudem schriftlich erfolgen. Zudem muss sich die Kündigung gegen sämtliche Mieter richten.
2. Klage vor zuständigem Gericht
Zuständig für Streitigkeiten aus einem Wohnraummietverhältnis ist ohne Rücksicht auf den Streitwert das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk sich die betreffende Wohnung befindet.
In der Räumungsklage müssen sämtliche zu räumende Flächen angegeben werden, so z.B. auch Keller und sonstige Nebenräume der Wohnung oder auch mitvermietete Pkw-Stellplätze. Zusätzlich ist der Anspruch auf Räumung zu begründen und damit die Beendigung als Voraussetzung zu benennen und das entsprechende Kündigungsschreiben sowie die darin genannten Gründe mitzuteilen. Bei Bestreiten muss auch der Zugang des Schreibens und das Vorliegen der Kündigungsgründe bewiesen werden, so dass es sich bereits im Vorfeld empfiehlt möglichst beweissicher zu dokumentieren, dass z.B. Zahlungsrückstände bestehen und die Kündigung dem Mieter auch unter Benennung der Gründe und schriftlich zugegangen ist (Vorlage des Kündigungsschreibens in Kopie, Einschreiben Rückschein, Zeugen/Bote, Mieterkontoauszug usw.).
3. Kosten
Die Kosten einer Klage auf Räumung einer Wohnung bemessen sich nach der jeweiligen Miethöhe. Die Anwaltskosten betragen bei einer Nettomiete von 600,00 EUR im Monat (Jahresnettomiete 7.200 EUR) für die gerichtliche Tätigkeit ca. 1.400 EUR, die Gerichtskosten 609,00 EUR. Bei der Berechnung der Kosten richtet sich deren Höhe nach der jeweiligen Jahresnettomiete, je höher diese ausfällt, desto höher sind auch die zu zahlenden Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren.
Die im Prozess unterlegene Partei hat die Kosten des gesamten Rechtsstreits also auch die dem Vermieter bei einer Räumungsklage entstandenen Rechtsanwaltskosten zu tragen.
4. Vollstreckung
Nach Verurteilung durch das zuständige Amtsgericht erhält der Vermieter einen Räumungstitel, sollte der Mieter dann immer noch nicht ausgezogen sein, so kann der Vermieter mit diesem Titel durch einen Gerichtsvollzieher die Räumung der Wohnung vollziehen lassen kann. Auch hierfür hat der Vermieter zunächst die notwendigen Räumungskosten zu tragen, welche gegenüber dem Mieter wiederum geltend gemacht werden können.
Fazit:
Die Kosten für Räumungsklage samt einer sich daran anschließenden Wohnungsräumung können schnell einen Betrag von insgesamt 5.000 – 6.000 EUR erreichen. Wir helfen Ihnen gern bei der schnellen und effektiven Umsetzung Ihrer Ziele. Durch unsere Erfahrung profitieren Sie und vermeiden so unnötige kostenintensive Verzögerungen.
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